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Artikel zur Finanzkrise Ludwig II. von Bayern

„Mein Lieber Minister des Inneren, Freiherr von Feilitzsch …“. Am 26. Januar 1886 schreibt König Ludwig II. von Bayern einen Brief an den Minister des Inneren Maximilian Freiherr von Feilitzsch. Darin beklagt er die fatale Lage seiner Kabinettskasse, die vor allem durch Nachlässigkeiten seiner Hofsekretäre zustande gekommen sei. Zu allem Überfluss würde über diese private Angelegenheit auch in der Gesellschaft diskutiert und in der Presse berichtet. Er fordert Feilitzsch auf dagegen vorzugehen. Außerdem kündig der König an, dass er sich selbst töten oder zumindest das Land verlassen wolle, sollte man sich an seinem Eigentum vergreifen. Hintergrund ist die Warnung des Ministerratsvorsitzenden Johann von Lutz in einem Schreiben an den König vom 6. Januar 1886, dass Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der Kabinettskasse einklagen und der Monarchie in Bayern nachhaltig Schaden zufügen könnten.
Ludwig II. appelliert an die Anhänglichkeit von Feilitzsch und bittet ihn darum die Minister zu benennen, die dem König nicht gewogen seien und kein Interesse an einer Bereinigung der finanziellen Misere der Kabinettskasse zeigen. Ludwig II. hatte zuvor eine einmalige Finanzspritze von zwanzig Millionen Mark durch Mittel des Staatshaushalts eingefordert. Er erinnert seinen Innenminister daran, dass diese Summe einst seinem Großvater König Ludwig I. bewilligt worden sei. Lutz hatte in seinem Schreiben vom 6. Januar die Bewilligung eines Kredits durch den Landtag als aussichtslos bezeichnet, solange der König kaum Zeit in seiner Hauptstadt verbringe den und ihn unverblümt aufgefordert seinen Lebenswandel zu ändern.
König Ludwig II. betont in seinem Schreiben an von Feilitzsch, dass er nicht nur die Summe zur Schuldentilgung, sondern zur Fertigstellung seiner Bauten benötige, ansonsten sei ihm seine Hauptlebensfreude genommen.
„Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König! …“. In seinem Antwortschreiben vom 31. Januar 1886 bedauert der Innenminister, dass es ihm trotz aller Anhänglichkeit und Treue nicht möglich sei, die Summe von zwanzig Millionen Mark in Aussicht stellen zu können. Auch der Landtag werde einer solchen Forderung nicht nachkommen. Ein Verfügungsrecht der Regierung, ohne Zustimmung des Landtages, gebe es seit 1843 nicht mehr. Die zwanzig Millionen Mark für König Ludwig I. seien seinerzeit aus staatlichen Überschüssen gewährt worden und ausschließlich für Staat- und öffentliche Bauten verwendet worden. Feilitzsch schlägt dem König vor, durch Einsparungen in der Hofhaltung und bei den Stäben, wenigstens die allerdringlichsten Mittel freizumachen, um einige Gläubiger bedienen und mit den anderen Arrangements treffen zu können. Dadurch würden auch die öffentlichen Diskussionen verstummen.
Ein paar Tage später verfasst der König einen Kammerbefehl, an den Hofsekretär Klug gerichtet, indem er anordnet, dass dieser die finanziellen Angelegenheiten nicht mit den Ministern zu besprechen habe. Außerdem benötige man eher fünfundzwanzig Millionen Mark zum Weiterbauen. Bei den Hofstäben solle man Einsparungen vornehmen.
Ludwig II. hatte 1884 ein Darlehen von etwa sechs Millionen Mark zur Tilgung der Schulden seiner Kasse aufgenommen. Seit Ende 1885 kursierten vor allem in der ausländischen Presse Berichte über eine hohe Verschuldung des bayerischen Königs und seines ungewöhnlichen Lebenswandels, fernab der Hauptstadt. Zum Zeitpunkt des Briefwechsels mit von Feilitzsch ging man von weiteren sechs Millionen Verbindlichkeiten aus. Eine detaillierte Betrachtung der Kassenbücher ein paar Wochen später deckte auf, dass die sog. Zivilliste des König mit vierzehn Millionen Mark in der Kreide stand.